AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des 4. Bayreuther Ökonomiekongresses am 10. & 11. Mai 2012 auf dem Campus der Universität Bayreuth
(1) Die
Teilnahme am 4. Bayreuther Ökonomiekongress
am 10. & 11. Mai 2012 erfolgt ausschließlich auf Grundlage eines Vertrages dem
diese AGBs zu Grunde liegen. Sie werden von dem Teilnehmer mit der Anmeldung
akzeptiert.
(2)
Änderungen im Programmablauf sowie der Austausch einzelner Referenten (z. B.
bei Erkrankung oder sonstigen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Ursachen)
bleiben vorbehalten. Eine Verpflichtung zur Durchführung einzelner
Programmpunkte besteht nicht.
(3) Die
Anmeldung ist nur schriftlich, per Fax oder über das Internet (www.oekonomiekongress.de)
möglich. Die Anmeldung ist verbindlich. Der Teilnahmevertrag kommt durch
Zusendung einer Teilnahmebestätigung nach dem Eingang der Kongressgebühr auf dem Konto des Veranstalters zustande.
Eine Stornierung der Anmeldung/Zahlung (nur schriftlich) ist bis einschließlich
01. April 2012 kostenlos möglich, danach wird die Hälfte des regulären
Teilnahmebetrages als Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei Nichterscheinen oder Stornierung am
Veranstaltungstag wird der gesamte Teilnahmebetrag fällig.
Die Teilnahme ist personenbezogen. Die Mitnahme weiterer, nicht angemeldeter
Personen ist nicht möglich. Wenn der angemeldete Teilnehmer nicht an der
Veranstaltung teilnehmen kann, kann er schriftlich einen Ersatzteilnehmer
benennen. Die Zahlungspflicht bleibt in diesem Falle beim ursprünglichen
Teilnehmer. Ohne Stellung eines Ersatzteilnehmers bleibt er zur Zahlung der
Teilnehmergebühr verpflichtet.
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist nur mit dem zu Beginn der Veranstaltung
ausgehändigten Tagungsausweis möglich.
(4) Die
Teilnahmegebühr beträgt 350 Euro (Normalzahler) bzw. 250 Euro (Frühbucherrabatt
bis 15. Februar 2012). Sie ist
vor der Veranstaltung zu zahlen, andernfalls besteht kein Zutrittsrecht.
Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In der
Teilnahmegebühr sind enthalten:
- Teilnahme
am Kongress
- Kongressunterlagen
- Verpflegung
während des Kongresses inkl. Getränke vom 10. & 11. Mai 2012 wie im Programm
angegeben.
- Anspruchsvolles
Rahmenprogramm
Weitere
Aufwendungen der Teilnehmer insbesondere Kosten für Übernachtung und Anreise sind nicht enthalten.
Eine teilweise oder vollständige Erstattung, wenn einzelne Leistungen nicht von
dem Teilnehmer genutzt werden oder der Teilnehmer überhaupt nicht an der
Veranstaltung teilnimmt, ist ausgeschlossen.
(5) Der
Veranstalter schließt jede Haftung für sich, seine Mitarbeiter und
Erfüllungsgehilfen aus. Von diesem Haftungsausschluss ist nicht umfasst:
- der
Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
des Veranstalters beruhen,
- der
Ausschluss oder die Begrenzung von sonstigen Schäden (insbesondere
Sachschäden), die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen order grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
des Veranstalters beruhen,
- jede
andere Haftung, deren Ausschluss gesetzlich verboten ist.
(6) Ton-
und/oder Bildaufnahmen sind während der gesamten Veranstaltung untersagt. Die
im Veranstaltungspreis enthaltenen Unterlagen sind zur persönlichen Information
der Teilnehmer bestimmt. Sie unterliegen dem Urheberrecht.
(7) Die mit
der Anmeldung mitgeteilten persönlichen Daten werden vom Veranstalter zur
Durchführung und Abrechnung der Veranstaltung elektronisch gespeichert. Eine
Weitergabe an Dritte erfolgt nur zur Verfolgung von eventuellen Ansprüchen
gegen den Teilnehmer oder wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Der
Teilnehmer ist damit einverstanden, dass sein Name und ggfs. der Firmenname in
der Teilnehmerliste veröffentlicht wird, die allen Teilnehmern zugänglich
gemacht wird.
(8) Die
Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass während des 4. Bayreuther
Ökonomiekongress am 10. & 11. Mai 2012
Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden. Sollte einer der Teilnehmer dieses
ausdrücklich nicht wünschen, so muss er dieses vor Veranstaltungsbeginn
schriftlich erklären, andernfalls gilt sein Einverständnis. Das Bild- und
Filmmaterial kann zu Marketingzwecken verwendet
werden.
(9) Wenn die
Veranstaltung vom Veranstalter vor Beginn abgesagt oder verkürzt werden muss,
werden die bereits bezahlten Teilnehmergebühren (ggfs. anteilig) erstattet.
Weitere Ansprüche können gegen den Veranstalter nicht geltend gemacht werden.
(10) Soweit
der Vertrag oder diese Teilnahmebedingungen Regelungslücken enthalten, gelten
zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelung als vereinbart,
welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags
und dem Zweck dieser Teilnahmebedingungen vereinbart hätten, wenn sie die
Regelungslücke gekannt hätten.
(11)
Gerichtsstand ist Bayreuth.
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