4. Bayreuther
Ökonomiekongress
10. & 11. Mai 2012
AGB
 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des 4. Bayreuther Ökonomiekongresses am 10. & 11. Mai 2012 auf dem Campus der Universität Bayreuth

(1) Die Teilnahme am 4. Bayreuther Ökonomiekongress am 10. & 11. Mai 2012 erfolgt ausschließlich auf Grundlage eines Vertrages dem diese AGBs zu Grunde liegen. Sie werden von dem Teilnehmer mit der Anmeldung akzeptiert.

(2) Änderungen im Programmablauf sowie der Austausch einzelner Referenten (z. B. bei Erkrankung oder sonstigen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Ursachen) bleiben vorbehalten. Eine Verpflichtung zur Durchführung einzelner Programmpunkte besteht nicht.

(3) Die Anmeldung ist nur schriftlich, per Fax oder über das Internet (www.oekonomiekongress.de) möglich. Die Anmeldung ist verbindlich. Der Teilnahmevertrag kommt durch Zusendung einer Teilnahmebestätigung nach dem Eingang der Kongressgebühr auf dem Konto des Veranstalters zustande.
Eine Stornierung der Anmeldung/Zahlung (nur schriftlich) ist bis einschließlich 01. April 2012 kostenlos möglich, danach wird die Hälfte des regulären Teilnahmebetrages als Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Veranstaltungstag wird der gesamte Teilnahmebetrag fällig.
Die Teilnahme ist personenbezogen. Die Mitnahme weiterer, nicht angemeldeter Personen ist nicht möglich. Wenn der angemeldete Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teilnehmen kann, kann er schriftlich einen Ersatzteilnehmer benennen. Die Zahlungspflicht bleibt in diesem Falle beim ursprünglichen Teilnehmer. Ohne Stellung eines Ersatzteilnehmers bleibt er zur Zahlung der Teilnehmergebühr verpflichtet.
Der Zutritt zu der Veranstaltung ist nur mit dem zu Beginn der Veranstaltung ausgehändigten Tagungsausweis möglich.

(4) Die Teilnahmegebühr beträgt 350 Euro (Normalzahler) bzw. 250 Euro (Frühbucherrabatt bis 15. Februar 2012). Sie ist vor der Veranstaltung zu zahlen, andernfalls besteht kein Zutrittsrecht. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In der Teilnahmegebühr sind enthalten:

  • Teilnahme am Kongress
  • Kongressunterlagen
  • Verpflegung während des Kongresses inkl. Getränke vom 10. & 11. Mai 2012 wie im Programm angegeben.
  • Anspruchsvolles Rahmenprogramm

Weitere Aufwendungen der Teilnehmer insbesondere Kosten für Übernachtung und Anreise sind nicht enthalten.
Eine teilweise oder vollständige Erstattung, wenn einzelne Leistungen nicht von dem Teilnehmer genutzt werden oder der Teilnehmer überhaupt nicht an der Veranstaltung teilnimmt, ist ausgeschlossen.

(5) Der Veranstalter schließt jede Haftung für sich, seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen aus. Von diesem Haftungsausschluss ist nicht umfasst:

  • der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen,
  • der Ausschluss oder die Begrenzung von sonstigen Schäden (insbesondere Sachschäden), die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen order grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen,
  • jede andere Haftung, deren Ausschluss gesetzlich verboten ist.

(6) Ton- und/oder Bildaufnahmen sind während der gesamten Veranstaltung untersagt. Die im Veranstaltungspreis enthaltenen Unterlagen sind zur persönlichen Information der Teilnehmer bestimmt. Sie unterliegen dem Urheberrecht.

(7) Die mit der Anmeldung mitgeteilten persönlichen Daten werden vom Veranstalter zur Durchführung und Abrechnung der Veranstaltung elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur zur Verfolgung von eventuellen Ansprüchen gegen den Teilnehmer oder wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass sein Name und ggfs. der Firmenname in der Teilnehmerliste veröffentlicht wird, die allen Teilnehmern zugänglich gemacht wird.

(8) Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass während des 4. Bayreuther Ökonomiekongress am 10. & 11. Mai 2012 Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden. Sollte einer der Teilnehmer dieses ausdrücklich nicht wünschen, so muss er dieses vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erklären, andernfalls gilt sein Einverständnis. Das Bild- und Filmmaterial kann zu Marketingzwecken verwendet werden.

(9) Wenn die Veranstaltung vom Veranstalter vor Beginn abgesagt oder verkürzt werden muss, werden die bereits bezahlten Teilnehmergebühren (ggfs. anteilig) erstattet. Weitere Ansprüche können gegen den Veranstalter nicht geltend gemacht werden.

(10) Soweit der Vertrag oder diese Teilnahmebedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelung als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags und dem Zweck dieser Teilnahmebedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

(11) Gerichtsstand ist Bayreuth.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
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